JuraForum.de > Lexikon > G > Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist die Verwaltung mit all ihren Handlungen an das Gesetz gebunden.
Unter dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sind nach herrschender Auffassung zwei wesentliche Elemente des Rechtsstaatsprinzips zusammengefasst:
Art. 20 Abs. 3 GG
Art. 19 Abs. 4 GG
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