( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonGGesetzliches Schuldverhältnis 

Gesetzliches Schuldverhältnis

Lexikon


Erklärung

1. Begründung

Ein gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das nicht durch Vertrag sondern aufgrund einer gesetzlichen Sonderbeziehung automatisch zwischen den Parteien entsteht.

Kennzeichnend für ein gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Geflecht wechselseitiger Duldungs-, Mitwirkungs- und Leistungspflichten (BGH 15.07.2011 - V ZR 277/10).

Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht u.a. in den folgenden Fällen:

2. Folgen

Mit der Begründung des gesetzlichen Schuldverhältnisses entstehen Pflichten, die im Fall der Pflichtverletzung Ersatzansprüche auslösen können.

Auch besteht eine Schadensersatzhaftung bei Verschulden gemäß §§ 276,278 BGB.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/gesetzliches-schuldverhaeltnis

© "Gesetzliches Schuldverhältnis" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN