Ein gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das nicht durch Vertrag sondern aufgrund einer gesetzlichen Sonderbeziehung automatisch zwischen den Parteien entsteht.
Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht u.a. in den folgenden Fällen:
Im Schuldrecht entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis bei der Geschäftsführung ohne Auftrag, der Gefährdungshaftung, der ungerechtfertigten Bereicherung und der unerlaubten Handlung sowie zwischen den Miteigentümern einer Bruchteilsgemeinschaft.
Im Sachenrecht entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis bei der Haftung des unrechtmäßigen Besitzers, zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher, bei der Grunddienstbarkeit, zwischen dem Verpfänder und Pfandgläubiger und bei dem Fund.
Im Familienrecht besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Unterhaltsschuldner und dem Unterhaltspflichtigen.
Im Erbrecht besteht zwischen dem Erben und dem Vermächtnisnehmer, dem Pflichtteilsberechtigten und dem Pflichtteilsschuldner, dem Testamentsvollstrecker und den Erben sowie zwischen den Miterben ein gesetzliches Schuldverhältnis.
Luttermann: Rechtsnatur und Praxis des Abfindungsanspruchs (§ 305 AktG) als gesetzliches Schuldverhältnis; Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht - NZG 2006, 816