JuraForum.de > Lexikon > G > Gesetz im materiellen Sinne
Gesetzlich nicht geregelt.
Gesetz, dass der Sache nach Rechtssatz ist (synonymer Ausdruck: Rechtsnorm).
Gesetz im materiellen Sinne sind somit alle abstrakten Regelungen einer unbestimmten Vielzahl (i.d.R.) zukünftiger Fälle, also auch die sog. untergesetzlichen Rechtsnormen (Rechtsverordnung und Satzung).
Auch die von den Organen der Europäischen Union erlassenen unmittelbar für den Bürger geltenden Rechtsätze sind als Gesetz im materiellen Sinne anzusehen. Keine Rechtsnorm sind dagegen die Verwaltungsvorschriften.
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