JuraForum.de > Lexikon > G > Gesetz im materiellen Sinne
Gesetz, dass der Sache nach Rechtssatz ist (synonymer Ausdruck: Rechtsnorm).
Gesetz im materiellen Sinne sind somit alle abstrakten Regelungen einer unbestimmten Vielzahl (i.d.R.) zukünftiger Fälle, also auch die sog. untergesetzlichen Rechtsnormen (Rechtsverordnung und Satzung).
Auch die von den Organen der Europäischen Union erlassenen unmittelbar für den Bürger geltenden Rechtsätze sind als Gesetz im materiellen Sinne anzusehen. Keine Rechtsnorm sind dagegen die Verwaltungsvorschriften.
Gesetzlich nicht geregelt.
© "Gesetz im materiellen Sinne" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum