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Geschicklichkeitsspiel - Gewerberecht

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Erklärung

Geschicklichkeitsspiele bedürfen nach § 33d GewO als andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit der Erlaubnis, wenn sie gewerbsmäßig und mit Gewinnmöglichkeit betrieben werden sollen.

Die Abgrenzung Geschicklichkeitsspiel/Glücksspiel ist nicht einfach. Bei einem Geschicklichkeitsspiel lässt sich das Spielergebnis durch körperliche Geschicklichkeit, geistige Fähigkeiten, Übung und Erfahrung maßgeblich beeinflussen. Beim Glücksspiel hängt dagegen die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Spielbedingungen allein oder hauptsächlich vom Zufall ab. Für die Unterscheidung kommt es darauf an, welche Elemente überwiegen.

Wenn es für den durchschnittlich geübten Spieler im Ergebnis darauf hinausläuft, dass der Zufall entscheidet, liegt ein Glücksspiel vor. Letztlich ist der Schwierigkeitsgrad dafür maßgeblich, ob es sich um ein Geschicklichkeitsspiel oder ein Glücksspiel handelt. Für die Annahme eines Geschicklichkeitsspiels wird im Allgemeinen verlangt, dass ein durchschnittlicher Spieler eine Erfolgsquote erreichen kann, die über 50 % liegt. Das Skatspiel ist ein Geschicklichkeitsspiel, Roulette ein typisches Glücksspiel.

Einige Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit und Ausspielungen sind, weil sie überwiegend der Unterhaltung dienen, gemäß § 33g Ziff.1 GewO und § 5a SpielV von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

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