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JuraForum.deLexikonGGeschicklichkeitsspiel - Gewerberecht 

Geschicklichkeitsspiel - Gewerberecht

Lexikon


Erklärung

Als Geschicklichkeitsspiele werden Spiele bezeichnet, bei denen das Spielergebnis durch körperliche Geschicklichkeit, geistige Fähigkeiten, Übung und Erfahrung beeinflusst werden kann.

Billard, Kegeln, Dart, Skat

Beim Glücksspiel hängt dagegen die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Spielbedingungen allein oder hauptsächlich vom Zufall ab (z.B. Roulette). Enthält eine Spielart beide Elemente, so kommt es für die Unterscheidung darauf an, welche Elemente überwiegen.

Geschicklichkeitsspiele bedürfen nach § 33d GewO als andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit der Erlaubnis, wenn sie gewerbsmäßig und mit Gewinnmöglichkeit betrieben werden sollen.

Einige Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit und Ausspielungen sind, weil sie überwiegend der Unterhaltung dienen, gemäß § 33g Ziff.1 GewO und § 5a SpielV von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

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