JuraForum.de > Lexikon > G > Geschäftsstelle des Gerichts
Abteilung eines jeden Gerichts.
Aufgabe der Mitarbeiter der Geschäftsstelle ist die Erledigung der Aufgaben, die nicht dem Richter oder dem Rechtspfleger zugeordnet sind. Jede Geschäftsstelle eines Gerichts ist mit Urkundsbeamten zu besetzen. Einzelne Aufgaben der Urkundsbeamten sind in der ZPO niedergelegt.
Hauptaufgabe der Geschäftststelle ist die Verwahrung der Prozessakten und das Führen der amtlichen Register (Prozessregister, Verhandlungstermine etc.). Die Kanzlei bzw. der Schreibpool, in dem der mit dem Prozess zusammenhängende Schriftverkehr (Ladungen, Ausfertigen der Urteile etc.) erledigt wird, ist eine Abteilung der Geschäftsstelle.
§ 153 GVG
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