JuraForum.de > Lexikon > G > Geschäftsgrundlage
Kriterium für die Berücksichtigung veränderter Verhältnisse bei Verträgen.
Geschäftsgrundlagen sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder dem anderen Teil erkennbar gewordenen und nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, die so selbstverständlich sind, dass sie nicht ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung geworden sind
Die Geschäftsgrundlage ist abzugrenzen von
Geschirr, das der Vater zur Hochzeit des Kindes kauft.
§ 313 BGB
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