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JuraForum.deLexikonGGeschäftsbezeichnung - Schutz 

Geschäftsbezeichnung - Schutz

Lexikon


Erklärung

Gesetzlich geregelter Schutz der Geschäftsbezeichnung vor der Verwendung im geschäftlichen Verkehr.

1. Schutzbereich

Der Schutz der Geschäftsbezeichnung war bis zum Inkrafttreten des Markengesetzes im UWG geregelt.

Geschützt ist nur die unbefugte Verwendung im geschäftlichen Verkehr.

Der in § 5 MarkenG geregelte Schutzbereich geschäftlicher Bezeichnungen umfasst

  • Unternehmenskennzeichen
    • die Firma,
    • den Namen,
    • die besondere Geschäftsbezeichnung,
    • Geschäftsabzeichen und sonstige Zeichen
  • und Werktitel.

1.1 Firma

Der Schutz der Firma ist auch in § 37 HGB und § 12 BGB geregelt.

Geschützt sind auch einzelne Bestandteile der Firma, sofern durch sie im Geschäftsverkehr die gesamte Firma erkennbar ist.

1.2 Name

Der Name ist auch durch § 12 BGB geschützt.

1.3 Besondere Geschäftsbezeichnung

Besondere Geschäftsbezeichnungen sind Benennungen des Unternehmens selbst zur Unterscheidung von anderen.

Typischerweise werden sie im Hotel- und Gaststättengewerbe, bei Apotheken etc. verwendet.

1.4 Geschäftsabzeichen und sonstige Zeichen

Geschäftsabzeichen und sonstige Zeichen sind zusätzliche Zeichen, die im Geschäftsverkehr zur Kennzeichnung des Unternehmens verwendet werden.

Firmenlogos

1.5 Werktitel

Werktitel sind Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen Werken.

2. Rechtsfolgen der Verletzung

Der Inhaber einer nach dem Markengesetz geschützten Geschäftsbezeichnung hat gegen den unbefugten Verwender

  • gemäß § 15 Abs. 4 MarkenG einen Unterlassungsanspruch.
  • gemäß § 15 Abs. 5 MarkenG einen Schadensersatzanspruch
  • gemäß § 19 MarkenG einen Auskunftsanspruch

Die Ansprüche verjähren gemäß § 20 MarkenG in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Berechtigte von der Verletzung seines Rechts und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt, spätestens aber dreißig Jahre nach der Verletzung.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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