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Gerichtsvollzieher

Lexikon


Erklärung

Selbstständiges Organ der Rechtspflege.

1. Allgemein

Der Gerichtsvollzieher ist eines der Vollstreckungsorgane der Zivilprozessordnung. Andere Vollstreckungsorgane sind:

Gerichtsvollzieher haben in der Justiz eine Sonderstellung. Sie sind (Landes-)Beamte und einem bestimmten Amtsgerichtsbezirk zugeordnet, unterhalten jedoch ein eigenes Büro. Sie sind in ihrer Arbeit weitestgehend weisungsfrei, unterliegen jedoch der Dienstaufsicht des Amtsgerichts.

Innerhalb der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung kann die Arbeit des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung überprüft werden.

Die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtsvollziehers ergibt sich aus der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des für die Zwangsvollstreckung zuständigen Amtsgerichts.

2. Aufgaben

Aufgaben des Gerichtsvollziehers sind bundeseinheitlich in den Gerichtsvollzieherordnungen der Länder geregelt. Es sind u.a.:

3. Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt als landesrechtlich geregelte Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes an den Justizschulen der Länder und dauert ca. zwei Jahre.

4. Vergütung

Die (Grund-)Besoldung erfolgt gemäß Teil 12 Anlage 1 BBesG nach der Besoldungsgruppe A8 und höher. Zusätzlich erhalten Gerichtsvollzieher Anteile von den vereinnahmten Vollstreckungskosten.

5. Aktuelle Rechtsentwicklungen

Derzeit sind zwei Vorhaben zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens im Gesetzgebungsverfahren:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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