JuraForum.de > Lexikon > G > Gerichtsbescheid
Ein Verwaltungsgericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache tatsächlich und rechtlich einfach und der Sachverhalt klar ist. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Der Gerichtsbescheid ersetzt die Entscheidung durch Urteil, entsprechende Rechtsbehelfsmöglichkeiten bestehen.
§ 84 VwGO
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