JuraForum.de > Lexikon > G > Gericht der Hauptsache
Gerichtsstand des vorläufigen Rechtsschutzes.
Das Gericht der Hauptsache ist das Gericht, bei dem die Hauptsache anhängig ist oder anhängig zu machen wäre.
Ist in der Hauptsache bereits ein Rechtsmittel eingelegt, so geht auch die Zuständigkeit für den einstweiligen Rechtsschutz auf das Rechtsmittelgericht über.
§§ 80, 80a VwGO
§ 123 VwGO
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