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JuraForum.deLexikonGGebühren 

Gebühren

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Erklärung

1. Im Verwaltungsrecht

Gebühren sind eine Form der öffentlichen Abgabe: Es handelt sich um eine Gegenleistung für eine Leistung der Verwaltung oder für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage.

2. In der Rechtspflege

Es wird unterschieden zwischen der Rechtsanwaltsvergütung (Gebühren und Auslagen) für die anwaltliche Tätigkeit sowie den Gerichts- und Verfahrenskosten (Gerichtskostenvorschuss, Kostenfestsetzung).

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