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Garantievertrag

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Erklärung

Form der Schuldsicherung.

Ein Garantievertrag ist eine im BGB nicht geregelte Vertragsart, die aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit zulässig ist. Durch Abschluss eines formlos möglichen Garantievertrages wird die einseitige Verpflichtung übernommen, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder das Risiko einer bestimmten Gefahr zu übernehmen.

Der Garant begründet eine selbstständige, vom Bestehen der Hauptschuld unabhängige Verpflichtung.

Der Garantievertrag ist von der Garantie zu unterscheiden.

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