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Garantenstellung

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Erklärung

Voraussetzung der Strafbarkeit bei unechten Unterlassungsdelikten.

Auch das Unterlassen der Abwendung des Eintritts eines strafrechtlichen Erfolges (z.B. Nichtrettung eines Ertrinkenden) ist unter bestimmten Bedingungen strafbar. Voraussetzung ist, dass der Unterlassende eine Garantenstellung innehat, d.h. dass er für den Nichteintritt des strafrechtlichen Erfolges einzustehen hat.

Diese entsteht nach einer älteren Ansicht

Nach der neueren Lehre ist die Garantenstellung auf folgende Bereiche beschränkt:

Nach einem Urteil des BGH (BGH 24.07.2003 - 3 StR 153/03) endet die Garantenstellung unter Eheleuten, wenn sich ein Ehegatte in der ernsthaften Absicht getrennt hat, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder herzustellen.

Nach der Entscheidung BGH 17.07.2009 - 5 StR 394/08 haben Compliance-Officer eine Garantenstellung zur Verhinderung von im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehenden Straftaten von Unternehmensangehörigen.

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