( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonFFürsorgepflicht - Arbeitsrecht 

Fürsorgepflicht - Arbeitsrecht

Lexikon


Erklärung

Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.

Die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Gemäß der allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmung des § 241 Abs. 2 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis nur unter Berücksichtigung der Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitnehmers auszuüben.

Die Fürsorgepflicht ist Grundlage vieler arbeitsrechtlicher Bestimmungen:

Die Fürsorgepflicht korrespondiert mit der Treuepflicht des Arbeitnehmers.

Sie beginnt mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und besteht auch nach der Beendigung mit gewissen Pflichten (z.B. Ausstellen eines korrekten Arbeitszeugnisses) fort.

Auch die Pflicht des Arbeitgebers, eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers zu schützen, ist Teil der Fürsorgepflicht. Dabei ist zu differenzieren:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/fuersorgepflicht-arbeitsrecht

© "Fürsorgepflicht - Arbeitsrecht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN