JuraForum.de > Lexikon > F > Führerschein - International
Der Begriff "Internationaler Führerschein" wird in zwei Bedeutungen gebraucht:
Die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr ist mit Ablauf des 29. Oktober 2008 außer Kraft getreten.
Die Vorschriften der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr sind mit den §§ 25a, 25b FeV in die Fahrerlaubnis-Verordnung eingearbeitet worden. Inhaltliche Änderungen haben sich nicht ergeben.
§ 25a f. FeV
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