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JuraForum.deLexikonFFruchtlosigkeitsbescheinigung 

Fruchtlosigkeitsbescheinigung

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Erklärung

Bescheinigung des Gerichtsvollziehers, dass die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners erfolglos verlaufen ist.

Die Fruchtlosigkeitsbescheinigung ist Voraussetzung des Antrags auf Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung, selbst gesetzlich aber nicht geregelt..

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