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Freiwilliges soziales Jahr

Lexikon


Erklärung

1. Einführung

Das freiwillige soziale Jahr ist eine Form der Jugendfreiwilligendienste für Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Rechtsgrundlage ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz.

Der Dienst ist als ganztägige praktische, an Lernzielen orientierte Hilfstätigkeit ausgestaltet und kann in allen gemeinwohlorientierten Einrichtungen abgeleistet werden, insbesondere in den folgenden Bereichen:

Das freiwillige soziale Jahr wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, dem jungen Menschen soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln sowie sein Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.

Die Freiwilligen sind in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die abzuführenden Beiträge werden allein von der Einsatzstelle oder dem Träger übernommen.

Daneben erhält der Freiwillige ein von der Einrichtung gezahltes Taschengeld. Viele Einrichtungen bieten zusätzlich unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, teilweise auch Arbeitskleidung; es darf ersatzweise eine entsprechende Geldersatzleistung gezahlt werden.

2. Dauer

Das freiwillige soziale Jahr kann bis zu folgenden Zeiträumen geleistet werden:

Die Dienste können auch in Blöcken von jeweils mindestens sechs Monaten geleistet werden können.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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