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JuraForum.deLexikonFFreiheit der Religionsausübung 

Freiheit der Religionsausübung

Lexikon


Erklärung

In Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistet das Grundgesetz das Recht auf ungestörte Religionsausübung.

Aus dem in Art. 4 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kirchen und Bekenntnisse hat das Bundesverfassungsgericht gefolgert, dass zu der Freiheit der Religionsausübung auch die Freiheit, eine (z.B. auch atheistische) Weltanschauung auszuüben, gehört. Geschützt sind also nicht nur die traditionelle (häusliche und öffentliche) Manifestation der Glaubensinhalte, z.B. durch Gottesdienste, Symbole und Riten, Gebete, Prozessionen, Glockengeläut und kirchliche Sammlungen, sondern auch freireligiöse und atheistische Feiern (vgl. BVerfGE 24, 236 (245 f.).

Eine Grenze der Religionsausübung ist dort erreicht, wo diese eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt. Das Läuten von Kirchenglocken muss daher ggf. nicht hingenommen werden.

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