JuraForum.de > Lexikon > F > Freibetrag
Im Steuerrecht:
Betrag, der von der Steuerbemessungsgrundlage vor Anwendung der Besteuerung abgezogen wird und daher der Besteuerung nicht unterworfenen ist.
Die Freibeträge haben insbesondere Bedeutung
Im Sozialrecht:
Im Sozialrecht werden Freibeträge eingesetzt, um dem Leistungsempfänger ein Mindesteinkommen bzw. ein Mindestvermögen ohne Verlust des Anspruchs zu überlassen.
§ 39a EStG
§ 13 f. ErbStG
§ 16 f. ErbStG
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