JuraForum.de > Lexikon > F > Franchising - Rechte und Pflichten
Der Franchisevertrag ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich insofern nach dem zwischen ihnen vereinbarten Vertrag sowie der zum Franchiserecht ergangenen Rechtsprechung.
Der Franchisegeber hat gegenüber dem Franchisenehmer u.a. folgende Pflichten:
Der Franchisenehmer hat gegenüber dem Franchisegeber u.a. folgende Pflichten:
Gesetzlich nicht geregelt.
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