JuraForum.de > Lexikon > F > Franchising - Beendigung des Rechtsverhältnisses
Ist für das Rechtsverhältnis eine bestimmte Dauer vorgesehen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der Zeit.
Bei der Kündigung eines Vertrages besteht folgende Rechtslage:
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in einem Franchise-Vertrag über ein bestimmtes Nachhilfemodell umfasst stets nur eine nachvertragliche Tätigkeit, die an die Tätigkeit angelehnt ist, die Gegenstand des Franchise-Vertrages war, also das beinhaltete besondere Konzept umsetzt. Hingegen kann dem Franchisenehmer nach Beendigung des Vertrages nicht schlechthin untersagt werden, Nachhilfeunterricht zu erteilen (OLG Hamm 28.04.2009 - 4 U 13/09).
Gesetzlich nicht geregelt.
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