Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonFFranchising - Abgrenzung zum Lizenzvertrag 

Franchising - Abgrenzung zum Lizenzvertrag

Lexikon


Erklärung

Beim Lizenzvertrag wird dem Lizenznehmer ein gewerbliches Schutzrecht (z.B. Patent) zur Benutzung überlassen. Der Vertrag ist somit viel enger als der Franchisevertrag, in dem zwar auch die Nutzung von Schutzrechten überlassen werden, darüber hinaus aber weiter gehende Rechte und Pflichten bestehen.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Franchising - Abgrenzung zum Lizenzvertrag" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte