JuraForum.de > Lexikon > F > Franchising - Abgrenzung zum Lizenzvertrag
Beim Lizenzvertrag wird dem Lizenznehmer ein gewerbliches Schutzrecht (z.B. Patent) zur Benutzung überlassen. Der Vertrag ist somit viel enger als der Franchisevertrag, in dem zwar auch die Nutzung von Schutzrechten überlassen werden, darüber hinaus aber weiter gehende Rechte und Pflichten bestehen.
Gesetzlich nicht geregelt.
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