JuraForum.de > Lexikon > F > Fortsetzungserkrankung
Erneute zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung eines Arbeitnehmers.
Bei der Frage der Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei wiederholten Erkrankungen des Arbeitnehmers innerhalb eines kurzen Zeitraums ist zwischen Wiederholungserkrankungen und Fortsetzungserkrankungen zu unterscheiden.
Eine Fortsetzungserkrankung ist das erneute Erkranken des Arbeitnehmers an demselben Leiden.
In diesem Fall beträgt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung grundsätzlich nur insgesamt sechs Wochen.
Der Anspruch entsteht erst dann wieder neu, wenn der Arbeitnehmer vor seiner erneuten Erkrankung mindestens sechs Monate gearbeitet hat oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit ein Zeitraum von zwölf Monaten vergangen ist.
Hat der Arbeitnehmer zwischen den Erkrankungen den Arbeitsplatz gewechselt, entsteht die Entgeltfortzahlungspflicht mit der erneuten Erkrankung immer erst wieder neu.
§ 3 Abs. 1 S. 2 EFZG
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