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JuraForum.deLexikonFFormmangel - Heilung 

Formmangel - Heilung

Lexikon


Erklärung

Ein Rechtsgeschäft, welches einem gesetzlichen Formerfordernis (Formvorschriften) nicht genügt, ist gemäß § 125 BGB nichtig.

Bei bestimmten Rechtsgeschäften besteht jedoch die Möglichkeit der Heilung eines Formmangels durch Leistungserbringung. Rechtsfolge ist, dass das Rechtsgeschäft trotz Vorliegens des Formmangels wirksam ist:

  • Ein ohne notarielle Beurkundung geschlossener Grundstückskaufvertrag ist gemäß § 311b Abs. 1 S. 2 BGB wirksam, wenn die Auflassung und die Eintragung ins Grundbuch erfolgt sind.
  • Ein ohne notarielle Beurkundung geschlossener Schenkungsvertrag ist gemäß § 518 BGB wirksam, wenn die versprochene Leistung freiwillig erbracht ist.

Die Heilung durch Leistungserbringung ist u.a. abzugrenzen von der Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts gemäß § 141 BGB.

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