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Formmangel - Heilung

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Erklärung

Grds. ist ein Rechtsgeschäft, welches einem gesetzlichen Formerfordernis nicht genügt gem. § 125 BGB nichtig. Verschiedene gesetzliche Regelung sehen jedoch die Möglichkeit der Heilung eines Formmangels vor. Rechtsfolge ist, dass das Rechtsgeschäft trotz Formmangels wirksam ist. Bsp.:

1)
Ein ohne notarielle Beurkundung geschlossener Grundstückskaufvertrag ist wirksam, wenn die Auflassung und die Eintragung ins Grundbuch erfolgt sind.
2)
Ein ohne notarielle Beurkundung geschlossener Schenkungsvertrag ist wirksam, wenn die versprochene Leistung freiwillig erbracht ist.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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