JuraForum.de > Lexikon > F > Formmangel - Heilung
Grds. ist ein Rechtsgeschäft, welches einem gesetzlichen Formerfordernis nicht genügt gem. § 125 BGB nichtig. Verschiedene gesetzliche Regelung sehen jedoch die Möglichkeit der Heilung eines Formmangels vor. Rechtsfolge ist, dass das Rechtsgeschäft trotz Formmangels wirksam ist. Bsp.:
Gesetzlich nicht allgemein geregelt.
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