JuraForum.de > Lexikon > F > Formelles Polizeirecht
Der Begriff "Formelles Polizeirecht" entspricht dem Begriff "Formeller Polizeibegriff". Er bezeichnet somit die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Organisation, die Rechte (Befugnisse) und die Pflichten (Aufgaben) der Polizei regeln.
Gesetzlich nicht geregelt.
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