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JuraForum.deLexikonFFormelle Illegalität einer baulichen Anlage 

Formelle Illegalität einer baulichen Anlage

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Erklärung

Eine formelle Illegalität (formelle Baurechtswidrigkeit) einer baulichen Anlage liegt vor, wenn

Die Bauaufsichtsbehörde kann bei Vorliegen der formellen Illegalität folgende Maßnahmen erlassen:

Die Maßnahmen unterliegen dem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde.

Der Erlass einer Abrissverfügung erfordert auch die materielle Illegalität der baulichen Anlage.

Die formelle Illegalität einer baulichen Anlage räumt dem Nachbarn dieser Anlage keinen Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten ein, da den Bürgern kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch eingeräumt wird. Gegen die bauliche Anlage kann der Nachbar vielmehr nur vorgehen, wenn er in subjektiven Rechten verletzt ist, also eine Missachtung nachbarschützender Vorschriften vorliegt.

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