JuraForum.de > Lexikon > F > Formelle Illegalität einer baulichen Anlage
Eine formelle Illegalität (formelle Baurechtswidrigkeit) einer baulichen Anlage liegt vor, wenn
Die Bauaufsichtsbehörde kann bei Vorliegen der formellen Illegalität folgende Maßnahmen erlassen:
Die Maßnahmen unterliegen dem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde.
Der Erlass einer Abrissverfügung erfordert auch die materielle Illegalität der baulichen Anlage.
Die formelle Illegalität einer baulichen Anlage räumt dem Nachbarn dieser Anlage keinen Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten ein, da den Bürgern kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch eingeräumt wird. Gegen die bauliche Anlage kann der Nachbar vielmehr nur vorgehen, wenn er in subjektiven Rechten verletzt ist, also eine Missachtung nachbarschützender Vorschriften vorliegt.
Baden-Württemberg: § 65 LBO,BW
Bayern: § 82 BayBO
Berlin: § 78 f. BauO Bln
Brandenburg: § 74 BbgBO
Bremen: § 82 BremLBO
Hamburg: § 76 HBauO
Hessen: § 72 HBO
Mecklenburg-Vorpommern: § 80 LBauO M-V
Niedersachsen: § 89 NBauO
Nordrhein-Westfalen: § 61 BauO NRW
Rheinland-Pfalz: § 81 LBauO,RP
Saarland: § 82 LBO,SL
Sachsen: § 80 SächsBO
Sachsen-Anhalt: § 79 BauO LSA
Schleswig-Holstein: § 86 LBO,SH
Thüringen: § 77 ThürBO
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