JuraForum.de > Lexikon > F > Fiskalische Hilfsgeschäfte
Fiskalische Hilfsgeschäfte sind eine Unterform des fiskalischen Handelns.
Als fiskalische Hilfsgeschäfte wird die Bedarfsdeckung der öffentlichen Verwaltung bezeichnet.
Einkauf von Fahrzeugen, Materialien jeglicher Art, Auftragsvergabe, Einstellung von Arbeitern und Angestellten (nicht Beamten!)
Sie dienen nur mittelbar der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Anwendbares Recht ist ausschließlich das Privatrecht.
Gesetzlich nicht geregelt.
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