JuraForum.de > Lexikon > F > Fiskalische Hilfsgeschäfte
Unterform des fiskalischen Handelns.
Als fiskalische Hilfsgeschäfte wird die Bedarfsdeckung der öffentlichen Verwaltung bezeichnet.
Einkauf von Fahrzeugen, Materialien jeglicher Art, Auftragsvergabe, Einstellung von Arbeitern und Angestellten (nicht Beamten!)
Sie dienen nur mittelbar der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Anwendbar ist das Privatrecht.
Gesetzlich nicht geregelt.
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