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Firma

Lexikon


Erklärung

Die Firma ist der Name des Kaufmanns, unter dem er im Handelsverkehr seine Geschäfte betreibt, nicht das Handelsgeschäft als solches, insoweit spricht man vom Unternehmen oder Betrieb.

Grundsätzlich können alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform eine Personen-, Sach- oder Fantasiefirma bilden. Jede Firma ist verpflichtet, einen Rechtsformzusatz zu führen. Eine Ausnahme besteht für die stille Gesellschaft, die als reine Innengesellschaft von der Firmenbildungspflicht befreit ist.

Beispiele:

Anton Müller KG (Personenfirma)

Kinderbuch GmbH (Sachfirma)

Himmel und Erde OHG (Fantasiefirma)

Bei einem Erwerb eines Handelsgeschäftes kann die Firma ohne einen auf den Erwerber hinweisenden Zusatz fortgeführt werden, die Einwilligung des früheren Inhabers vorausgesetzt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen ein Gesellschafter ausscheidet, dessen Name Bestandteil der Firma war, sowie für den Eintritt eines neuen Gesellschafters.

Zum Schutz des Geschäftsverkehrs bestehen die folgenden wichtigsten Grundsätze der Firmenbildung:

1)
Firmenwahrheit:Nach § 18 HGB muss die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein. Die Firma darf keine Angaben enthalten, die über geschäftliche Verhältnisse irreführen. Nach § 19 HGB muss die Firma bestimmte Firmenzusätze enthalten und über Haftungsbeschränkungen informieren.Die Verwendung der Abkürzung "gGmbH" ist nach der Entscheidung OLG München 13.12.2006 - 31 Wx 84/06 unzulässig, da mit der Abkürzung nicht die in § 4 GmbHG aufgeführten Anforderungen an die Firma erfüllt werden. Nach der Ansicht der Richter birgt die Hinzufügung der Abkürzung "g" die Gefahr, dass die Gesellschaft im Rechtsverkehr als Sonderform der GmbH angesehen wird und dadurch Unklarheiten u.a. über die Haftungsgrundlagen entstehen.
2)
Firmenausschließlichkeit:Nach § 18 HGB muss die Firma Unterscheidungskraft besitzen. Insbesondere muss sich jede neue Firma nach § 30 HGB am selben Ort von bereits bestehenden Firmen unterscheiden.
3)
Firmenöffentlichkeit:Nach § 29 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
4)
Firmeneinheit:Ein Unternehmen darf nur als eine Firma geführt werden.
5)
Firmenbeständigkeit:Eine Firma kann auch nach einem Inhaberwechsel durch den Erwerber fortgeführt werden.Ein Verkauf der Firma ohne das zugehörige Handelsgeschäft ist nicht zulässig.

Der gewerbliche Schutz der Firma als geschäftliche Bezeichnung erfolgt nach dem Markenrecht.

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