( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonFFinanzgericht 

Finanzgericht

Lexikon


Erklärung

Obere Landesgerichte in der Finanzgerichtsbarkeit.

Die Finanzgerichte sind die erste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Es bestehen derzeit 19 Finanzgerichte.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist nur zweistufig aufgebaut. Sie besteht aus:

Das Finanzgericht ist eine Rechts- und Tatsacheninstanz. Die Entscheidungen können mit der Revision bzw. der Beschwerde angefochten werden.

Das Finanzgericht entscheidet gemäß § 5 FGO als Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit.

Daneben kann der Senat den Rechtsstreit einem Einzelrichter übertragen, wenn die Sache keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten aufweist oder von grundsätzlicher Bedeutung ist.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/finanzgericht

© "Finanzgericht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN