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Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Arbeit der Finanzdienstleistungen.
Die Aufsicht über das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel wurde bis zum Frühjahr 2002 von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wahrgenommen.
Es waren selbstständige Bundesoberbehörden.
Die Aufgaben und Kompetenzen der drei Behörden werden nun durch die neu eingerichtete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wahrgenommen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Bundesanstalt wird in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts geführt und hat ihren Sitz in Bonn und Frankfurt/Main. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Finanzen.
Organe sind der Präsident und der Verwaltungsrat. Die Satzung wird durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Finanzen erlassen.
Gemäß § 13 FinDAG deckt die Bundesanstalt die Kosten aus den eigenen Einnahmen.
Eine Ursache der Finanzmarktkrise war die übermäßige Übernahme von Risiken durch die Finanzmarktakteure. Hierzu haben die gängigen Vergütungsstrukturen im Finanzsektor beigetragen. Eine Vergütungspolitik, die auf kurzfristige Parameter ausgerichtet ist und einseitig Erfolg belohnt, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, kann dazu verleiten, den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren.
Der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board - FSB) hat Prinzipien für solide Vergütungspraktiken ("Principles for Sound Compensation Practices") und darauf aufbauende konkrete Standards für solide Vergütungspraktiken ("Principles for Sound Compensation Practices - Implementation Standards") in der Finanzbranche entwickelt, die von der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) gebilligt wurden. Die Inhalte sind im Juli 2010 in das Kreditwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz eingefügt worden.
Die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Anforderungen an die Vergütungssysteme, insbesondere an deren Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung, einschließlich der Entscheidungsprozesse, der Zusammensetzung der Vergütung und der Ausgestaltung der Vergütungsparameter, der Leistungszeiträume, sowie hinsichtlich der Offenlegung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und der Zusammensetzung der Vergütung sollen flexibel in zwei begleitenden Rechtsverordnungen geregelt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird befugt, im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken.
Diese Befugnisse erfassen auch die schon vor dem Inkrafttreten geschlossenen Verträge, soweit darin ein Anspruch auf bestimmte Vergütungen für die Zukunft begründet wurde.
FinDAG
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