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Fehlbelegungsabgabe

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Erklärung

Die Fehlbelegungsabgabe ist die Ausgleichszahlung für Mieter von öffentlich gefördertem Wohnraum (Sozialwohnungen), deren Einkommen die zulässige Einkommensgrenze übersteigt und die daher grundsätzlich nicht mehr berechtigt sind, in den Sozialwohnungen zu wohnen. Pflegebedürftige, Schwerbehinderte Menschen und Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Freibetrag.

Der Ausdruck "Fehlbelegungsabgabe" wird nicht mehr verwendet bzw. ist nur die umgangssprachliche Bezeichnung, die gesetzliche Bezeichnung lautet "Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen" bzw. "Ausgleichszahlung zum Abbau von Fehlsubventionen".

In den einzelnen Bundesländern bestehen zum Teil voneinander abweichende Regelungen.

Die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe bringt für die Kommunen die Problematik, dass der Wohnraum im Vergleich zu dem Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt teurer wird und die einkommensstärkeren Mieter somit ausziehen, die öffentlich geförderten Wohnviertel somit noch stärker zu sozialen Brennpunkten werden. Daher haben einige Bundesländer die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe abgeschafft. Ziel ist es, dass der dann günstige Wohnraum auch einkommensstärkere Bevölkerungsschichten anlockt bzw. diese bleiben und soziale Brennpunkte dann durch die Mischung der Bevölkerungsgruppen entschärft werden.

In den folgenden Ländern ist mit dem Rechtsstand Juli 2011 die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein

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