JuraForum.de > Lexikon > F > Faktischer Vollzug
Missachtung der aufschiebenden Wirkung eines Verwaltungsaktes.
Die Missachtung der aufschiebenden Wirkung eines Verwaltungsaktes durch die Behörde ist gesetzlich nicht geregelt und in der Literatur und in der Rechtsprechung umstritten.
Überwiegend wird jedoch § 80 Abs. 5 VwGO analog für anwendbar erklärt.
Das Gericht kann die aufschiebende Wirkung aber weder anordnen noch wieder herstellen, da sie bereits besteht. Das Gericht stellt vielmehr fest, dass die aufschiebende Wirkung besteht .
Die Beseitigung von Vollzugsmaßnahmen kann § 80 Abs. 5 S. 3 VwGO analog neben dem Feststellungsbegehren beantragt werden.
§ 80 Abs. 5 VwGO
© "Faktischer Vollzug" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.