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JuraForum.deLexikonFFahrzeughalter - Haftung 

Fahrzeughalter - Haftung

Lexikon


Erklärung

Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet nur aus Betriebsgefahr. Die Haftung ist auf die in § 12 StVG genannten Höchstsummen begrenzt und erfasst kein Schmerzensgeld.

Die Haftung des Halters ist bei dem Vorliegen einer höheren Gewalt ausgeschlossen.

Die in § 8a StVG normierte Halterhaftung erfasst auch die unentgeltliche Personenbeförderung. Sie kann aber anders als die Haftung für die Tötung oder Verletzung einer Person bei der entgeltlichen Personenbeförderung vertraglich ausgeschlossen werden.

In dem Urteil OLG Karlsruhe 29.06.2005 - 1 U 247/04 werden die Voraussetzungen des Haftungsmerkmals "bei dem Betrieb" eingegrenzt. Danach muss sich bei dem Schaden die spezifische Gefahr des Kraftfahrzeugverkehrs ausgewirkt haben. Dies ist z.B. gegeben, wenn ein Fahrzeug ordnungswidrig im Verkehrsraum abgestellt ist.

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