JuraForum.de > Lexikon > F > Fahrzeugführer - Haftung
Schadensersatzpflicht des Autofahrers.
Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch verletzt oder getötet oder eine Sache beschädigt, so haftet neben dem Halter auch der Fahrzeugführer für den Ersatz des Schadens.
Seine Haftung setzt jedoch, im Gegensatz zur Gefährdungshaftung des Halters, ein Verschulden voraus. Das Verschulden wird zunächst vermutet, der Fahrer kann die Vermutung widerlegen.
Darüber hinaus werden dem Fahrzeugführer in § 23 StVO umfangreiche Sorgfaltspflichten auferlegt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung und der Fahrzeugführer sind als Gesamtschuldner zu verklagen.
§ 18 StVG
§ 23 StVO
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