JuraForum.de > Lexikon > F > Fahrlässigkeit - unbewusste
Auch derjenige, der den rechtswidrigen Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte voraussehen können, handelt fahrlässig.
Kennzeichnend ist, dass der Handelnde/Täter zwar objektiv seine Sorgfaltspflichten verletzt, aber die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung bzw. des Schadenseintritts nicht erkennt.
§ 276 BGB
§ 15 StGB
§ 10 OWiG
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