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JuraForum.deLexikonFFahrlässigkeit - unbewusste 

Fahrlässigkeit - unbewusste

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Erklärung

Auch derjenige, der den rechtswidrigen Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte voraussehen können, handelt fahrlässig.

Kennzeichnend ist, dass der Handelnde/Täter zwar objektiv seine Sorgfaltspflichten verletzt, aber die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung bzw. des Schadenseintritts nicht erkennt.

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