JuraForum.de > Lexikon > F > Facility Management
Entlastung des Gebäudeeigentümers bzw. Investors etc. von den Aufgaben der Gebäudebewirtschftung bzw. der Gebäudeverwaltung.
In den letzten Jahren wurde der Begriff des Facility Managements für die Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung bzw. der Gebäudeverwaltung entwickelt.
Ziel des Facility Managements ist die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Gebäudenutzung durch Kosteneinsparung und Nutzungsoptimierung.
Zu den generellen Aufgaben des Facility-Managers gehören u.a.:
Im Bereich der Gebäudeverwaltung würde z.B. die Leitung und Durchführung der Instandhaltung des Gebäudes in wirtschaftlicher und kaufmännischer Sicht von dem Facility-Manager erledigt. Im Bereich der Gebäudebewirtschaftung sorgen Facility-Manager u.a. für eine optimale Ausnutzung, z.B. durch eine laufende Raumvermietung.
Das Facility Management ist derzeit insbesondere in der Privatwirtschaft verbreitet.
Mittlerweile können die zur Tätigkeit im Facility Management erforderlichen Kenntnisse an seperaten Fachhochschulstudiengängen erworden werden, teilweise sind sie in anderen Studiengängen als Studienrichtungen/Schwerpunkte integriert.
Gesetzlich nicht geregelt.
© "Facility Management" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum