JuraForum.de > Lexikon > F > Fachkraft Schutz und Sicherheit
Ausbildungsberuf.
Der Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" ist seit dem 01.08.2002 in der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gesetzlich geregelt.
Der Beruf ist jetzt staatlich anerkannt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie kann in einem der folgenden Betriebe abgeleistet werden:
Ausbildungsinhalte sind:
FSchSiAusbV
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