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JuraForum.deLexikonFFachkraft Schutz und Sicherheit 

Fachkraft Schutz und Sicherheit

Lexikon


Erklärung

Ausbildungsberuf.

Der Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" ist seit dem 01.08.2002 in der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gesetzlich geregelt.

Der Beruf ist jetzt staatlich anerkannt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie kann in einem der folgenden Betriebe abgeleistet werden:

  • Objekt- und Anlagenschutz
  • Veranstaltungsdienst
  • Verkehrsdienst
  • Personen- und Werteschutz

Ausbildungsinhalte sind:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
  • Leistungen von Sicherheitsdiensten
  • Schutz und Sicherheit
  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
  • Maßnahmen der ersten Hilfe
  • Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
  • Planungen und betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen
  • Kommunikation und Kooperation

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