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Die Fortbildung zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau Außenwirtschaft ist eine von den Industrie- und Handelskammern bzw. privaten Bildungsträgern durchgeführte Fortbildung.
Der Inhalt der Fortbildung bzw. der Prüfung bestimmte sich bis zum 31. Juli 2005 nach den Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern.
Andere Bezeichnungen für den Fachkaufmann Außenwirtschaft sind die Ausdrücke Exportkaufmann und Auslandskaufmann.
Seit dem 01. August 2005 sind die Prüfungsinhalte bundeseinheitlich in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft geregelt.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis zur Befähigung zu folgenden Aufgaben:
Voraussetzungen der Prüfungszulassung sind:
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Prüfungsfächer sind:
Die für jedes Prüfungsfach detaillierten Vorgaben sind in § 4 AWFKfmPrüfV aufgeführt. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
AWFKfmPrüfV
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