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JuraForum.deLexikonFFachberater im Vertrieb 

Fachberater im Vertrieb

Lexikon


Erklärung

Fortbildungsberuf.

1. Aufgaben

Dem Fachberater im Vertrieb obliegen folgende Aufgaben:

  • Die Planung, Steuerung, Regelung des eigenen Tätigkeitsbereichs im Vertrieb.
  • Die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Verkaufsgesprächen.
  • Die Ausarbeitung individueller Vertriebskonzepte im Kundenverkehr.
  • Die Ausarbeitung zielbezogener Informationen im Vertrieb für die Rückkopplung an das eigene Unternehmen.

2. Prüfungszulassung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Erfolgreicher Abschluss in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis.
  • Erfolgreicher Abschluss in einem anderen dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis.
  • Erfolgreicher Abschluss in einem anderen zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 18-monatige Berufspraxis.
  • Eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

Daneben kann jemand zur Prüfung zugelassen werden, der durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigungen und Erfahrungen erworben hat, die eine Prüfungszulassung rechtfertigen.

3. Prüfungsinhalt

Die Prüfung besteht aus den folgenden Fächern:

  • Methodisches Arbeiten unter Anwendung moderner Informationstechnologie (schriftlich)
  • Wirtschaften unter Berücksichtigung von Kosten-/Nutzenaspekten (schriftlich)
  • Marktchancen identifizieren und die Marketinginstrumente zielgerichtet einsetzen (schriftlich)
  • Rechtsfragen aus der Vertriebspraxis prüfen und bearbeiten (schriftlich)
  • Kundenkontakte effektiv und effizient gestalten (mündlich)

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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