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Exkulpation

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Erklärung

Entlastungsbeweis.

In einigen Gesetzen wird eine Haftung gesetzlich vermutet. Der Haftende kann seine generelle Haftung aber durch die Führung eines Entlastungsbeweises abwenden.

Geschäftsherrn haften gemäß § 831 BGB grundsätzlich für die unerlaubten Handlungen ihrer Verrichtungsgehilfen. Die Haftpflicht entfällt, wenn bei der Auswahl der bestellten Person und bei der Leitung der Geschäftsangelegenheiten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet wurde oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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