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Europol ist die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union zur Bekämpfung bestimmter Formen der Schwerkriminalität mit dem Sitz in Den Haag.
Europol selbst beschäftigt ca. 620 Mitarbeiter. Dazu kommen um die 130 stationierte Verbindungsbeamte. Diese Verbindungsbeamten werden von den EU-Mitgliedstaaten und den Nicht-EU-Partnern zu Europol abgeordnet.
Europol ist eine der Agenturen der Europäischen Union.
Die Einrichtung einer gemeinsamen Polizeibehörde wurde mit dem Maastrichter Vertrag beschlossen. Die Behörde nahm zunächst als Europol-Drogenstelle (EDS) im Jahr 1994 den Dienst auf, ihre Zuständigkeit wurde dann auf weitere Gebiete organisierter Kriminalität ausgedehnt. Am 1. Juli 1999 nahm Europol im niederländischen Den Haag schließlich seine Tätigkeiten im vollen Umfang auf.
| Juni 1991 | Initiative Deutschland im Europäischen Rat |
| Dezember 1991 | Beschluss auf dem EU-Gipfel in Maastricht, Europol in Form einer Zusammenarbeit auf Regierungsebene zu errichten |
| Juli 1995 | Unterzeichnung des Europol-Übereinkommens durch die 15 EU-Mitgliedstaaten |
| Dezember 1997 | Ratifizierung des Europol-Übereinkommens durch den Deutschen Bundestag |
| Oktober 1998 | In-Kraft-Treten des Europol-Übereinkommens |
| Juli 1999 | Aufnahme der Tätigkeit von Europol |
Europol-Beamte sind nicht befugt, Festnahmen vorzunehmen. Europols Aufgabe ist es, die Kollegen bei den Strafverfolgungsbehörden durch die Sammlung, Analyse und Weitergabe von Informationen und die Koordinierung von Einsätzen zu unterstützen.
Die Schwerpunkte dieser Behörde liegen auf
Kapital-, Vermögens- und Umweltdelikte fallen in den Zuständigkeitsbereich von Europol, ebenso wie der illegale Handel mit Organen, die Computerkriminalität sowie der illegale Handel mit Hormonen oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Europol ist zuständig, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind und Anhaltspunkte für organisierte Kriminalität vorliegen. Die Zuständigkeit kann auch auf andere Formen organisierter Kriminalität ausgedehnt werden. Die Vergabe des Mandats erfolgt in Übereinstimmung mit dem Europol-Übereinkommen und durch einstimmigen Beschluss des Europäischen Rats.
Europol sammelt und bündelt personenbezogene Daten bezüglich organisierter Kriminalität im Europol-Computersystem (TECS), das aus drei Komponenten besteht:
Europol bezieht außerdem Daten von Drittstaaten oder Drittstellen wie z.B. Interpol, die in das Informationssystem eingepflegt werden. Auf diese Daten können die nationalen Stellen der Mitgliedstaaten zugreifen.
Verbindungsbeamte (Europol-Liasion-Officer) sorgen für die Beschleunigung des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten. Weiterhin wirken sie auch als Informationsmittler im Rahmen von Analyseprojekten mit. Deutschland stellt derzeit fünf Verbindungsbeamte.
Gemäß Art. 2 Abs. 4 Europol-Übereinkommen sind zuständige Behörden im Sinne des Übereinkommens alle in den Mitgliedstaaten bestehenden öffentlichen Stellen, soweit sie nach nationalem Recht für die Verhütung und die Bekämpfung von Straftaten zuständig sind.
Im Rahmen der Kooperation mit Europol sind von den EU-Mitgliedstaaten nationale Stellen einzurichten, die für den Informationsfluss zwischen Europol und der Länderpolizei sowie den Zoll- und Grenzbehörden sorgen. In Deutschland ist hierfür das Bundeskriminalamt zuständig.
Gemäß Art. 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen ist die nationale Stelle die einzige Verbindungsstelle zwischen Europol und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.
In Art. 9 Europol-Übereinkommen ist geregelt, wer berechtigterweise Zugriff auf das Informationssystem hat:
Europol
Raamweg 47
PO Box 90850
NL-2509 LW Den Haag
Tel. +31 70 302 5 302
Fax. +31 70 345 5 896
info@europol.eu.int
https://www.europol.europa.eu/
Europol-Übereinkommen
Europol-AbfrageV
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