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Die Europäische Union plant die Schaffung einer europäischen Vertragsrechtsordnung, die neben die bestehenden nationalen Vertragsrechtssysteme treten soll.
Das europäische Vertragsrecht soll bei grenzüberschreitenden Geschäften das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten. Die bisherigen Möglichkeiten mit dem Internationalen Privatrecht sowie dem UN-Kaufrecht sind nach der Ansicht der EU zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Verkehrs nicht optimal.
Am 8. Juni 2011 hat sich das Plenum des EU-Parlaments mit großer Mehrheit für die Einführung des europäischen Vertragsrechts ausgesprochen.
Im Oktober 2011 hat die Kommission einen ersten Legislativvorschlag vorgelegt. Der "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht" kann unter der folgenden Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/justice/contract/files/common_sales_law/regulation_sales_law_de.pdf.
Nach dem derzeitigen Stand gilt Folgendes: Das Verordnungsrecht soll nur angewendet werden, wenn sich beide Vertragsparteien freiwillig und ausdrücklich darauf verständigen, und gilt zunächst nur für grenzüberschreitende Verträge. Die Mitgliedstaaten können die Anwendung jedoch auf inländische Verträge ausdehnen. Der Verordnungsvorschlag kann auf Kaufverträge für Waren, digitale Inhalte und verbundene Dienstleistungen angewendet werden. Gewählt werden kann das neue EU-Kaufrecht sowohl für Geschäfte zwischen Unternehmen als auch für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Für die Anwendbarkeit reicht es aus, dass eine Vertragspartei ihren Sitz in der EU hat.
Noch nicht geregelt.
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