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Europäischer Wirtschaftsraum

Lexikon


Erklärung

1. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist der Zusammenschluss der EU-Mitgliedsstaaten sowie der Länder Island, Liechtenstein und Norwegen zu einem gemeinsamen Binnenmarkt. Die Schweiz ist kein Mitglied des EWR, aber des EFTA (s.u.).

Rechtsgrundlage ist das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EuropWirtR), das gemäß der EU-Gesetzgebung laufend aktualisiert wird. Gewährleistet werden u.a. die Grundfreiheiten in der EU.

Ausgeschlossen sind die folgenden Bereiche:

Vertreter der EWR-Staaten sind berechtigt, an Expertengruppen der EU-Kommission teilzunehmen, und können so aktiv zumindest im Vorfeld an der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften mitwirken.

Institutionen des EWR sind:

2. Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

Die Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association - EFTA) ist eine internationale Organisation zur Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. EFTA-Mitglieder sind die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz.

Institutionen des EFTA sind:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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