Die Europäische Zentralbank ist die Zentralbank der zur Währungsunion gehörenden EU-Mitgliedsländer.
Die Europäische Zentralbank wurde zur Durchführung der Europäischen Währungsunion geschaffen. Sie nahm Mitte 1998 ihre Arbeit auf. Vorläufer der Europäischen Zentralbank war das Europäische Währungsinstitut (EWI).
Sitz der Europäischen Zentralbank ist Frankfurt a.M.
Die Zentralbanken aller EU-Mitgliedsländer (für Deutschland die Deutsche Bundesbank) bilden gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank als Führungszentrale das Europäische System der Zentralbanken. Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro (noch) nicht eingeführt haben, haben einen Sonderstatus, da sie ihre währungspolitischen Befugnisse nach innerstaatlichem Recht behalten und nicht an die Ausführung der Geldpolitik der EZB gebunden sind.
2. Aufgaben der EZB
Aufgaben der Europäischen Zentralbank sind u.a.:
Gewährleistung, dass der Euro eine stabile Währung bleibt.
Kontrolle und Koordination des Geldumlaufs in der Eurozone: Die EZB trägt Sorge dafür, dass in den Staaten der Eurozone immer genügend aber nicht zu viel Euro-Geld im Umlauf ist.
Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den Geschäftsbanken im Euro-Raum.
Steuerung der Wechselkurs-Geschäfte mit den Fremdwährungsländern und Bereitstellung ausreichender Fremdwährungsreserven.
3. Die Organe der EZB
Organe der EZB sind:
Zentralbankrat (EZB-Rat)Der Rat ist das wichtigste Organ der Europäischen Zentralbank.Mitglieder des Rats sind gemäß Art. 283 AEUV:
die sechs Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbankund
die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 17 Länder des Euroraums
Seine Aufgaben sind der Erlass der Leitlinien und Entscheidungen zur Gewährleistung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben sowie die Festlegung der Geldpolitik des Euroraums.
DirektoriumDie laufende Geschäftstätigkeit der EZB wird von einem sechsköpfigen Direktorium wahrgenommen. Ihm gehören der Präsident, der Vizepräsident sowie vier weitere Mitglieder an. Alle Mitglieder des Direktoriums werden vom Europäischen Rat für eine achtjährige Amtszeit bestimmt. Eine Wiederwahl ist unzulässig.
Erweiterter RatDrittes Organ ist der Erweiterte Rat der EZB. Dieser setzt sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Direktoriums sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 27 Mitgliedsländer. Der Erweiterte Rat besitzt eine beratende und unterstützende Funktion.