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Europäische Zentralbank

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Die Europäische Zentralbank ist die Zentralbank der zur Währungsunion gehörenden EU-Mitgliedsländer.

Die Europäische Zentralbank wurde zur Durchführung der Europäischen Währungsunion geschaffen. Sie nahm Mitte 1998 ihre Arbeit auf. Vorläufer der Europäischen Zentralbank war das Europäische Währungsinstitut (EWI).

Die Europäische Zentralbank ist seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Dezember 2009 ein Organ der EU.

Sitz der Europäischen Zentralbank ist Frankfurt a.M.

Die Zentralbanken aller EU-Mitgliedsländer (für Deutschland die Deutsche Bundesbank) bilden gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank als Führungszentrale das Europäische System der Zentralbanken. Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro (noch) nicht eingeführt haben, haben einen Sonderstatus, da sie ihre währungspolitischen Befugnisse nach innerstaatlichem Recht behalten und nicht an die Ausführung der Geldpolitik der EZB gebunden sind.

2. Aufgaben der EZB

Aufgaben der Europäischen Zentralbank sind u.a.:

3. Die Organe der EZB

Organe der EZB sind:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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