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Europäische Union - Organe

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Erklärung

Die Europäische Union verfügt seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon zum 01.12.2009 über die folgenden sieben Organe:

Daneben gibt es verschiedene Ausschüsse, die im Rechtssetzungsverfahren zwingend oder freiwillig gehört werden. Als Beispiele seien genannt:

Teilweise sind die Ausschüsse ausdrücklich in den Verträgen normiert und ständig eingerichtet, teilweise werden sie zeitweise eingerichtet.

Allgemeine Aufgabe der Organe ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Europäischen Union. Dabei sind sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben untereinander und mit den anderen Behörden und Mitgliedsländern zusammenzuarbeiten.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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