JuraForum.de > Lexikon > E > Europäische Union - Organe
Die Europäische Union verfügt seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 01.12.2009 über die folgenden sieben Organe:
Daneben gibt es verschiedene Ausschüsse, die im Rechtssetzungsverfahren zwingend oder freiwillig gehört werden. Als Beispiele seien genannt:
Teilweise sind die Ausschüsse ausdrücklich in den Verträgen normiert und ständig eingerichtet, teilweise werden sie zeitweise eingerichtet.
Allgemeine Aufgabe der Organe ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Europäischen Union. Dabei sind sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben untereinander und mit den anderen Behörden und Mitgliedsländern zusammenzuarbeiten.
Art. 223 ff. AEUV
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