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JuraForum.deLexikonEEuropäische Union - Organe 

Europäische Union - Organe

Lexikon


Erklärung

Die Europäische Union verfügt seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 01.12.2009 über die folgenden sieben Organe:

  • das Europäische Parlament
  • den Rat der Europäischen Union
  • den Europäischen Rat
  • die Europäische Kommission
  • den Europäischen Gerichtshof
  • den Europäischen Rechnungshof
  • die Europäische Zentralbank

Daneben gibt es verschiedene Ausschüsse, die im Rechtssetzungsverfahren zwingend oder freiwillig gehört werden. Als Beispiele seien genannt:

  • der Wirtschafts- und Sozialausschuss (Art. 301 AEUV).
  • der Ausschuss der Regionen (Art. 305 AEUV).

Teilweise sind die Ausschüsse ausdrücklich in den Verträgen normiert und ständig eingerichtet, teilweise werden sie zeitweise eingerichtet.

Allgemeine Aufgabe der Organe ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Europäischen Union. Dabei sind sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben untereinander und mit den anderen Behörden und Mitgliedsländern zusammenzuarbeiten.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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