( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonEEuropäische Union - Organe 

Europäische Union - Organe

Lexikon


Erklärung

Die Europäische Union verfügt seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon zum 01.12.2009 über die folgenden sieben Organe:

Daneben gibt es verschiedene Ausschüsse, die im Rechtssetzungsverfahren zwingend oder freiwillig gehört werden. Als Beispiele seien genannt:

Teilweise sind die Ausschüsse ausdrücklich in den Verträgen normiert und ständig eingerichtet, teilweise werden sie zeitweise eingerichtet.

Allgemeine Aufgabe der Organe ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Europäischen Union. Dabei sind sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben untereinander und mit den anderen Behörden und Mitgliedsländern zusammenzuarbeiten.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/europaeische-union-organe

© "Europäische Union - Organe" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN