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Europäische Union

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Erklärung

1. Allgemein

Die Europäische Union (EU) ist seit dem am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon die Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft.

Rechtsgrundlagen sind der EU-Vertrag sowie der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (abgeänderter vormaliger EG-Vertrag).

2. Rechtsnatur

Mit dem Vertrag von Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten.

3. Organe

Die Europäische Union handelt durch ihre Organe.

4. Ziele

Die Ziele der Europäischen Union sind in Art. 3 Abs. 1 - 5 EUV festgelegt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Ziele:

5. Mitglieder der Europäischen Union

Seit dem 01.01.2007 hat die Europäische Union folgende 27 Mitgliedsländer:

Im Juni 2011 beschlossen die Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat) auf ihrem Gipfel in Brüssel, dass Kroatien voraussichtlich zum 01.01.2013 das 28. Mitgliedsland der Europäischen Union wird.

6. Amtssprachen

In der EU gelten folgende, zu den Mitgliedsländern gehörende Sprachen als Amtssprachen der EU:

Mitgliedsland: Amtssprache:
Belgiendeutsch, französisch, niederländisch
Bulgarienbulgarisch
Dänemarkdänisch
Deutschlanddeutsch
Estlandestnisch
Finnlandfinnisch, schwedisch
Frankreichfranzösisch
Griechenlandgriechisch
Irlandenglisch, irisch (gälisch)
Italienitalienisch
Lettlandlettisch
Litauenlitauisch
Luxemburgdeutsch, französisch
Maltaenglisch, maltesisch
Niederlandeniederländisch
Österreichdeutsch
Polenpolnisch
Portugalportugiesisch
Rumänienrumänisch
Schwedenschwedisch
Slowakeislowakisch
Slowenienslowakisch
Spanienspanisch
Tschechientschechisch
Ungarnungarisch
Vereinigtes Königreichenglisch
Zyperngriechisch

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