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Europäische Stiftung für Berufsbildung

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Erklärung

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) unterstützt die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern u.a. im Rahmen der von der Europäischen Union im Bereich der Außenbeziehungen durchgeführten Programme wie z.B. dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) sowie ENPI (VO 1638/2006).

Rechtsgrundlage ist die VO 1339/2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung.

Sie setzt im Auftrag der Europäischen Union, vor allem der Europäischen Kommission, die EU-Politik in konkrete Ausbildungs- und Arbeitsmarktinstrumente für Drittländer um. Dadurch unterstützt sie bessere Lebensbedingungen und aktives Bürgerrecht in demokratischen Gesellschaften, die Menschenrechte und kulturelle Vielfalt respektieren. Sie ist gegenwärtig in den Bewerberländern, Südosteuropa, Osteuropa und Zentralasien sowie in der Mittelmeerregion tätig.

Als Zentrum von Fachwissen zur Förderung der Ausbildung und der beruflichen Fähigkeiten bietet die Stiftung:

Die Stiftung arbeitet mit über 40 Ländern zusammen, die sich über drei Kontinente verteilen und in vier Gruppen einteilen lassen: die Partnerländer des Mittelmeerraums, die westlichen Balkanländer, die Neuen Unabhängigen Staaten und die Mongolei sowie die Kandidatenländer. Sie erleichtert den Zugang zu europäischen Fachkenntnissen und fachlichen Praktiken auf dem Gebiet der Entwicklung der Humanressourcen und insbesondere der europäischen Beschäftigungsstrategie.

Sitz der Stiftung ist Turin.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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