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Die Europäische Kommission ist eines der sieben Organe der EU. Die Kommission mit Sitz in Brüssel ist das ausführende Organ der EU.
Rechtsgrundlagen sind Art. 17 EUV sowie Art. 251 ff. AEUV.
Als Exekutivorgan der EU mit legislativem Initiativrecht ist sie der eigentliche Motor der europäischen Integration. Hinter den Kommissaren steht ein großer Verwaltungsapparat mit ca. 20.000 Bediensteten.
Die Kommission besteht derzeit aus 27 Mitgliedern, d.h. einem Mitglied je Mitgliedsland.
Ab dem 1. November 2014 wird die Kommission einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters aus einer Anzahl von Mitgliedern bestehen, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht. Die Mitglieder der Kommission werden unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten in einem System der strikt gleichberechtigten Rotation zwischen den Mitgliedstaaten so ausgewählt, dass das demografische und geografische Spektrum der Gesamtheit der Mitgliedstaaten zum Ausdruck kommt. Die näheren Vorgaben sind in Art. 244 AEUV geregelt.
Die Mitglieder werden von den jeweiligen Regierungen für fünf Jahre ernannt.
Der Präsident der Kommission wird gemäß Art. 17 Abs. 7 EUV auf Vorschlag des Rats von dem Europäischen Parlament gewählt. Derzeitiger Präsident ist der Portugiese Jose Barosso. Der Präsident der Kommission hat die in Art. 17 Abs. 6 EUV aufgeführten Aufgaben.
Daneben ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein Mitglied der Kommission.
Aufgaben der Kommission sind gemäß Art. 17 Abs. 1 EUV u.a.:
Die Kommission ist in verschiedene Abteilungen (Generaldirektionen) und Dienststellen gegliedert.
Die Generaldirektionen (GD) setzen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit die Entscheidungen des Rates und der Kommission um.
Es bestehen u.a. folgende Generaldirektionen:
Art. 251 ff. AEUV
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