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VO 168/2007 zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Die Europäische Grundrechteagentur (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte) ist eine der Agenturen der Europäischen Union (EU-Institutionen). Sie nahm im März 2007 ihre Arbeit auf. Sitz der Agentur ist Wien.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung VO 168/2007 zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.
Die Europäische Grundrechteagentur ist Nachfolgerin der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Ziel der Grundrechteagentur ist es, die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU bei ihrer grundrechtsrelevanten Durchführung des Gemeinschaftsrechts zu unterstützen. Dies beinhaltet gemäß Art. 4 VO 168/2007 folgende Aufgaben:
Jeder Mitgliedstaat hat der Agentur einen nationalen Ansprechpartner (Nationaler Verbindungsbeamter) zu benennen. Es ist ein Kooperationsnetz (Plattform für Grundrechte) eingerichtet, durch das die Zusammenarbeit mit anderen, mit der Grundrechtsarbeit befassten Einrichtungen und Organisationen möglich ist.
Die Grundrechteagentur besteht aus:
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