JuraForum.de > Lexikon > E > EU-Verordnung
EU-Verordnungen sind ebenso wie EU-Richtlinien sekundäres Gemeinschaftsrecht der EU, es handelt sich dabei um Rechtsakte der Europäischen Union. Rechtsgrundlage sind die Art. 288 ff. AEUV.
Sie gelten anders als Richtlinien zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unmittelbar in jedem Mitgliedsland, eine Umsetzung in nationale Rechtsvorschriften ist nicht erforderlich.
Europäische Verordnungen sind die "Gesetze" der Europäischen Union. Mit ihrem Inkrafttreten sind EU-Verordnungen von den nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten anzuwenden, die Bürger können aus ihnen einen unmittelbaren Anspruch herleiten und die Gerichte haben der Verordnung entgegenstehendes Recht für unanwendbar zu erklären.
Es bestehen folgende Formen von Verordnungen:
Richtlinie zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Art. 288 ff. AEUV
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